Überstunden auszahlen – Rechner & Übersicht

Berechne schnell, wie viel Mitarbeter bei der Auszahlung von Überstunden zustehen – inkl. Erklärung, rechtlicher Grundlagen und Praxisbeispiele.

Wie funktioniert der Überstunden-auszahlen-Rechner?

Der Auszahlung Überstunden Rechner zeigt Dir, welchen Bruttobetrag die geleisteten Überstunden bei Auszahlung haben können. Er dient als schnelle Orientierung und ersetzt keine individuelle Lohn- oder Vertragsprüfung.

Welche Werte nutzt der Rechner?

  • Überstundenzuschlag
  • Anzahl der Überstunden
  • Stundenlohn oder Monatsgehalt

Kenjo Uberstunden Rechner


Aus diesen Angaben wird zunächst der Brutto-Stundenlohn ermittelt. Anschließend kannst Du zwischen Auszahlung und Freizeitausgleich wechseln, um entweder den Geldbetrag oder die entsprechende Freizeit zu berechnen.

Kenjo Uberstunden Rechner


Was berücksichtigt der Rechner nicht?

  • Tarifvertragliche Sonderregelungen
  • Individuelle Abgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag
  • Betriebsvereinbarungen
  • Zeitkontenmodelle oder Freizeitausgleich
  • Steuerliche Besonderheiten im Einzelfall

Wichtige Klarstellungen

  • Der Rechner liefert einen Brutto-Wert, nicht den Netto-Auszahlungsbetrag.
  • Steuern und Sozialabgaben werden nicht abgezogen.
  • Zuschläge sind optional und nur relevant, wenn sie vertraglich oder tariflich vorgesehen sind.

Überstunden berechnen: So funktioniert die Berechnung

Um Überstunden korrekt auszuzahlen, müssen sie zunächst sachlich und rechnerisch sauber ermittelt werden. Die Berechnung folgt dabei einem klaren Grundprinzip: Zuerst wird der individuelle Stundenlohn ermittelt, anschließend wird dieser mit der Anzahl der geleisteten Überstunden multipliziert. Zuschläge können den Betrag erhöhen, sind aber nicht automatisch geschuldet.

Wie wird der Stundenlohn berechnet?


Die Grundlage jeder Überstundenberechnung ist der Brutto-Stundenlohn. Bei Arbeitnehmern mit festem Monatsgehalt wird der Brutto-Stundenlohn auf Basis des Monatsgehalts und der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit berechnet.

Die in der Praxis gängigste Berechnungsmethode ist:

Monatsgehalt ÷ (Wochenarbeitszeit × 4,33)

Der Faktor 4,33 ergibt sich aus dem durchschnittlichen Monatsanteil von Wochen im Jahr (52 Wochen ÷ 12 Monate).

Diese Berechnungsmethode wird auch von arbeitsrechtlichen Fachstellen und in der Lohnabrechnungspraxis verwendet.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 347/11 https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-347-11/

Wie ergibt sich der Auszahlungsbetrag?


Sobald der Stundenlohn feststeht, ergibt sich der Auszahlungsbetrag für Überstunden grundsätzlich aus folgender Rechnung:

Stundenlohn × Anzahl der Überstunden

Beispiel (vereinfachte Darstellung):

  • Stundenlohn: 20 €
  • Überstunden: 10
  • Auszahlung: 200 € brutto


Entscheidend ist dabei, dass die Überstunden:

  • arbeitsvertraglich geschuldet oder
  • vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden.


Rechtsgrundlage: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.04.2013 – 5 AZR 122/12 https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-122-12/

Rolle von Zuschlägen bei Überstunden


Ein Überstundenzuschlag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ob und in welcher Höhe Zuschläge gezahlt werden, ergibt sich aus:

  • Tarifverträgen
  • Betriebsvereinbarungen
  • individuellen Arbeitsverträgen


Typische Zuschläge können zum Beispiel für:

  • Nachtarbeit
  • Sonntagsarbeit
  • Feiertagsarbeit


vereinbart sein. Die rechtliche Grundlage für Nacht- und Sonnarbeit findet sich im Arbeitszeitgesetz, nicht jedoch eine Pflicht zu Zuschlägen selbst.

Gesetzliche Grundlage: Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 3–6 https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Abweichungen bei Tarifverträgen


In tarifgebundenen Unternehmen gelten häufig abweichende Regelungen zur Berechnung und Auszahlung von Überstunden. Diese können betreffen:

  • andere Berechnungsformeln für den Stundenlohn
  • feste Zuschläge
  • Zeitkonten statt Auszahlung
  • Pauschalabgeltungen in definiertem Umfang


Tarifverträge haben Vorrang vor individuellen Arbeitsverträgen, soweit sie für das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.

Rechtsgrundlage: § 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__4.html

Wichtiger Hinweis zur Einordnung


Diese Berechnungslogik dient der grundsätzlichen Orientierung. Der konkrete Auszahlungsbetrag kann im Einzelfall abweichen, etwa durch:

  • tarifliche Sonderregelungen
  • pauschale Überstundenabgeltung
  • Zuschlagsregelungen
  • unterschiedliche Arbeitszeitmodelle

Rechtlicher Hinweis zur Auszahlung von Überstunden

Überstunden sind rechtlich nicht automatisch auszahlbar. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist zunächst, dass es sich tatsächlich um Überstunden im arbeitsrechtlichen Sinn handelt, also um Arbeitszeit, die über die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet wurde.

Darüber hinaus müssen Überstunden entweder arbeitsvertraglich geregelt, tarifvertraglich vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet worden sein. Ohne eine solche Grundlage besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung, selbst wenn tatsächlich länger gearbeitet wurde.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt ausschließlich die zulässige Dauer der Arbeitszeit, nicht jedoch die Frage der Vergütung. Auch wenn Überstunden bezahlt werden, dürfen die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden. Eine Auszahlung macht Überstunden daher nicht automatisch „zulässig“.

Rechtsgrundlage: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Für die Durchsetzbarkeit eines Vergütungsanspruchs ist außerdem die Dokumentation der Arbeitszeit entscheidend. Arbeitnehmer müssen im Streitfall darlegen können, wann, wie lange und auf wessen Veranlassung Überstunden geleistet wurden. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung besteht eine Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit, um genau diese Nachweise zu ermöglichen.

Rechtsgrundlagen:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 347/11 https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-347-11/
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/


Der Überstunden-Rechner unterstützt bei der rechnerischen Ermittlung des Brutto-Betrags einer möglichen Auszahlung. Er ersetzt jedoch keine Prüfung, ob im konkreten Arbeitsverhältnis tatsächlich ein Anspruch auf Auszahlung besteht oder ob Überstunden stattdessen durch Freizeitausgleich abzugelten sind.

Eine ausführliche rechtliche Einordnung mit Beispielen und Sonderfällen findest Du in unserem Leitfaden: Überstunden auszahlen – rechtliche Grundlagen & Beispiele

Überstunden einfacher und transparenter verwalten mit Kenjo

Die Berechnung einzelner Überstunden ist ein sinnvoller erster Schritt. In der Praxis entsteht der größte Aufwand jedoch dort, wo Arbeitszeiten manuell erfasst, Überstunden separat geprüft und Ausgleich oder Auszahlung nachträglich organisiert werden müssen.

Als Personalverwaltungssoftware unterstützt Kenjo Unternehmen dabei, genau diese Prozesse zu vereinfachen. Arbeitszeiten werden zentral erfasst, Überstunden automatisch ausgewiesen und transparent nachvollziehbar dokumentiert. Auf dieser Grundlage lassen sich Freizeitausgleich oder Auszahlung strukturiert planen und korrekt übergeben – ohne Medienbrüche oder manuelle Nacharbeit.

So wird aus der einmaligen Berechnung eine dauerhafte, rechtssichere Lösung für den Umgang mit Überstunden im Arbeitsalltag.

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