Resturlaub berechnen

Mit diesem Rechner kannst Du für einzelne Mitarbeitende schnell den Resturlaub im Kündigungsfall berechnen – inklusive Unterscheidung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und vertraglichem Mehrurlaub.

FAQ zum Kenjo Urlaubsabgeltung Rechner

Was genau ist Resturlaub und wann muss ich Resturlaub berechnen?

Muss ich Resturlaub immer gewähren?

Welche Faktoren beeinflussen die Berechnung des Resturlaubs?

Spielt der Zeitpunkt der Kündigung eine Rolle?

Warum ist die Unterscheidung von Mindesturlaub und Mehrurlaub wichtig?

Kann ich Resturlaub auch manuell oder in Excel berechnen?

Werden meine Daten gespeichert?

Ist das Ergebnis des Rechners rechtlich bindend?

Was ist Resturlaub?

Resturlaub beschreibt die Urlaubstage, die einem Mitarbeiter noch zustehen und die im laufenden Jahr noch nicht genommen wurden. Resturlaub berechnen musst Du immer dann, wenn Du als Arbeitgeber oder People Manager wissen musst, wie viele freie Tage noch vorhanden sind – sei es für die Urlaubsplanung, für die Übergabe an die Lohnabrechnung oder am Ende des Arbeitsverhältnisses.

Wichtig: Resturlaub ist nicht gleich verlorener Urlaub. Solange der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt, muss Resturlaub gewährt oder – wenn das Arbeitsverhältnis endet – korrekt berücksichtigt werden. Die berechnung Resturlaub ist also sowohl im laufenden Jahr als auch beim Austritt eines Mitarbeitenden relevant.

Warum solltest Du den Resturlaub berechnen?

Als Arbeitgeber:in bist Du verpflichtet, die offenen Urlaubsansprüche Deiner Mitarbeitenden korrekt zu führen und transparent zu dokumentieren. Die berechnung Resturlaub ist wichtig, weil:

  • Du rechtliche Risiken reduzierst (z. B. nicht gewährter Urlaub, Streitigkeiten, Ansprüche nach Austritt).
  • Du Planungssicherheit bekommst – vor allem in Schichtbetrieben, Filialen, Logistik und Produktion.
  • Deine vorbereitende Lohnabrechnung und Personalakten korrekt bleiben.
  • Mitarbeitende transparent nachvollziehen können, wie viele Urlaubstage ihnen noch zustehen.

Kurz: Ein sauberer Überblick schützt Dich und Dein Unternehmen – organisatorisch wie rechtlich.

Rechtliche Grundlagen für die Berechnung von Resturlaub

Für die Berechnung des Resturlaubs sind im Wesentlichen zwei Punkte entscheidend:

1. Wann entsteht Resturlaub?

Resturlaub entsteht, wenn der Mitarbeitende im laufenden Kalenderjahr noch nicht alle vertraglich zustehenden Urlaubstage genommen hat. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) definiert:

  • gesetzlichen Mindesturlaub,
  • Übertragungsregeln (z. B. bis 31.03. des Folgejahres),
  • die Pflicht des Arbeitgebers, rechtzeitig über Resturlaub und möglichen Verfall zu informieren.

Gerade beim resturlaub bei kündigung berechnen spielt diese Unterscheidung eine zentrale Rolle.

2. Wie wird Resturlaub berechnet?

Die Berechnung vom Resturlaub basiert auf:

  • Jahresurlaubsanspruch (vertraglich),
  • gesetzlichem Mindesturlaub,
  • bereits genommenen Urlaubstagen,
  • Ein- und Austrittsdatum (Anteiligkeit),
  • ggf. Vertragslogik zu vertraglichem Mehrurlaub.

Bei Eintritt oder Austritt im Jahr gilt meist eine anteilige Berechnung nach vollen Beschäftigungsmonaten. Bei unregelmäßiger Arbeitszeit wird ggf. der durchschnittliche Arbeitstag pro Woche herangezogen.

Resturlaub berechnen: Praktische und operative Überlegungen

In der Praxis brauchst Du für die Berechnung vor allem drei Informationen:

1. Urlaubsanspruch laut Vertrag

Wie viele Tage stehen der Person pro Jahr zu? Wie viele davon sind gesetzlicher Mindesturlaub, wie viele vertraglicher Mehrurlaub?

2. Bereits genommener Urlaub

Wie viele Urlaubstage wurden im aktuellen Kalenderjahr bereits genommen oder genehmigt?

3. Beschäftigungszeit im Kalenderjahr

Bei Eintritt/Austritt während des Jahres: Wie viele volle Monate werden für die Berechnung berücksichtigt? Gerade hier wird die berechnung Resturlaub schnell komplex.

Du kannst Resturlaub natürlich auch in Excel oder manuell berechnen – aber erfahrungsgemäß schleichen sich bei komplizierten Fällen (Teilzeit, Schichtmodelle, variable Arbeitstage, unterjähriger Eintritt) schnell Fehler ein. Ein Rechner standardisiert den Prozess.

So funktioniert der Kenjo Resturlaub Rechner

Unser Tool ist bewusst schlank gehalten und führt Dich in drei Schritten zur korrekten berechnung Resturlaub – aus Arbeitgeber-Sicht:

1. Start- und Enddatum des Arbeitsverhältnisses eingeben

Damit wird automatisch berechnet, ob der Urlaubsanspruch voll oder anteilig gilt – entscheidend beim resturlaub bei kündigung berechnen.

2. Vertraglichen Jahresurlaub + gesetzlichen Mindesturlaub erfassen

Du trägst den Gesamtanspruch und mindestens den gesetzlichen Anteil ein. Der Rechner trennt anschließend zwischen Mindest- und Mehrurlaub.

3. Bereits genommene Urlaubstage eintragen

Auf Basis Deiner Angaben berechnet das Tool:

  • Jahresanspruch (voll oder anteilig),
  • bereits verbrauchte Urlaubstage,
  • offenen Resturlaubsanspruch zum aktuellen Zeitpunkt oder zum Austrittsdatum.

Das Ergebnis zeigt Dir den ermittelten Resturlaub, inklusive kurzer Erläuterung, wie sich die Zahl zusammensetzt und welche Aspekte Du intern prüfen solltest.

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