Kündigungsfrist Rechner: Gesetzliche Frist in Sekunden berechnen

Eintrittsdatum eingeben, angeben wer kündigt, fertig. Der Rechner zeigt Dir die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB und das früheste Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet. Kostenlos, ohne Login, ohne dass Deine Daten gespeichert werden.

Das kann das Tool

  • Eintrittsdatum eingeben, Frist wird automatisch berechnet. Der Rechner ermittelt aus der Betriebszugehörigkeit die passende gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB.
  • Arbeitgeber oder Arbeitnehmer wählen. Nur die Kündigungsfrist des Arbeitgebers verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit. Das Tool unterscheidet beide Fälle korrekt.
  • Probezeit berücksichtigen. In der vereinbarten Probezeit gilt eine eigene, kürzere Frist. Das Tool erkennt das automatisch.
  • Genauen Termin sehen, nicht nur die Frist. Trage ein gewünschtes Kündigungsdatum ein und das Tool zeigt Dir, bis wann die Kündigung spätestens zugehen muss.
  • Rechtliche Grundlage direkt im Ergebnis. Jede Berechnung zeigt den passenden Absatz aus § 622 BGB, auf dem sie basiert.

So berechnest Du Deine Kündigungsfrist

Schritt 1: Angaben eintragen

Eintrittsdatum, wer kündigt (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) und ob sich die Person noch in der Probezeit befindet. Optional: das gewünschte Kündigungs- oder Austrittsdatum.

Schritt 2: Ergebnis ansehen

Der Rechner zeigt Dir die Kündigungsfrist, das früheste mögliche Austrittsdatum und die passende gesetzliche Grundlage. Bei abweichenden Regelungen durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag weist das Tool darauf hin.

Schritt 3: Kündigungsschreiben erstellen

Steht die Frist fest, geht es weiter zum Kündigungsschreiben erstellen. Fall wählen, Angaben eintragen, als Word oder PDF herunterladen.

Kündigungsfrist Rechner: Was fließt in die Berechnung ein?

Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt von mehreren Faktoren ab. Der Rechner berücksichtigt sie in dieser Reihenfolge:

  • Wer kündigt. Die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gilt für beide Seiten. Nur beim Arbeitgeber verlängert sich die Frist zusätzlich mit der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB).
  • Betriebszugehörigkeit. Ab zwei Jahren steigt die Kündigungsfrist des Arbeitgebers stufenweise von einem Monat bis auf sieben Monate nach 20 Jahren, jeweils zum Monatsende.
  • Probezeit. Innerhalb der vereinbarten Probezeit, maximal sechs Monate, gilt für beide Seiten eine Frist von zwei Wochen zu einem beliebigen Tag.
  • Abweichende Regelungen. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder der individuelle Arbeitsvertrag können eine andere Frist vorsehen. Diese gehen der gesetzlichen Frist vor. Das Tool weist bei Auswahl entsprechender Angaben darauf hin, rechnet die abweichende Frist aber nicht selbst durch.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist in Deutschland?

Verlängert sich die Kündigungsfrist auch für Arbeitnehmer mit der Betriebszugehörigkeit?

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Zum 15. oder zum Monatsende, was gilt wann?

Was bedeutet Zugang der Kündigung und warum ist das Datum wichtig?

Kann die Kündigungsfrist vertraglich verkürzt oder verlängert werden?

Gilt eine andere Kündigungsfrist bei einem befristeten Arbeitsvertrag?

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