Wähle Deine Situation: Kündigung, Minijob, Teilzeit, Elternzeit oder Mutterschutz. Trage ein paar Angaben ein und Du siehst sofort, wie viele Urlaubstage Dir gesetzlich zustehen, mit Erklärung nach BUrlG.
Grundsätzlicher Anspruch, Kündigung, Minijob, Teilzeit, Elternzeit oder Mutterschutz: Wähle die Karte, die zu Deiner Situation passt.
Trage Eintrittsdatum, Arbeitstage pro Woche und die Angaben zu Deiner Situation ein, zum Beispiel den Zeitraum der Elternzeit oder des Mutterschutzes. Den vertraglichen Urlaubsanspruch kannst Du ergänzen, musst Du aber nicht.
Der Rechner zeigt Dir die Anzahl der Urlaubstage und erklärt in ein bis zwei Sätzen, wie sich die Zahl ergibt. Bei einer Kündigung führt Dich der Rechner direkt zum Resturlaub-Rechner weiter, wenn Du wissen willst, wie viele Tage davon noch offen sind.
Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 24 Werktagen pro Jahr, gerechnet auf eine 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen mehr vor, oft 25 bis 30 Tage. Sobald eine Kündigung, ein Minijob, Teilzeit, Elternzeit oder Mutterschutz ins Spiel kommen, verändert sich die Rechnung. Die fünf häufigsten Fälle im Detail:
Bei einer Kündigung entscheidet der Zeitpunkt des letzten Arbeitstags, wie viel Urlaub noch zusteht. Endet das Arbeitsverhältnis bis zum 30. Juni, erhältst Du den Anspruch anteilig: ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG). Endet es nach dem 30. Juni, steht der volle Jahresanspruch, vorausgesetzt die sechsmonatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) ist bereits erfüllt. Angebrochene Urlaubstage werden zugunsten des Arbeitnehmers aufgerundet. Wie viele der so berechneten Tage am Ende noch offen sind oder ausgezahlt werden müssen, zeigt der Resturlaub-Rechner.
Im Minijob gilt derselbe gesetzliche Urlaubsanspruch wie in jeder anderen Beschäftigung. Das Gehalt spielt dabei keine Rolle: Entscheidend sind ausschließlich die Arbeitstage pro Woche. Wer als Minijobber an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 2/5 des Urlaubs einer Vollzeitstelle, nicht auf weniger Urlaub, weil die Beschäftigung geringfügig ist. Dieser Punkt sorgt in der Praxis für die meiste Unsicherheit, deshalb rechnet der Rechner ihn für Dich transparent vor.
Während der Elternzeit bleibt der Urlaubsanspruch zunächst unverändert bestehen. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht, den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen (§ 17 BEEG). Diese Kürzung passiert nicht automatisch: Sie muss vom Arbeitgeber ausdrücklich erklärt werden, in der Regel bevor die Elternzeit endet. Ohne diese Erklärung bleibt der ungekürzte Anspruch bestehen. Der Rechner zeigt Dir beide Werte, den ungekürzten und den möglichen gekürzten Anspruch, damit Du weißt, wonach Du bei der Personalabteilung fragen musst.
Bei Teilzeit wird der Urlaubsanspruch im Verhältnis zur Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle berechnet. Wer an drei von fünf Tagen pro Woche arbeitet, bekommt drei Fünftel des Vollzeitanspruchs, nicht weniger Urlaub pro Arbeitstag. Das gilt unabhängig davon, ob die Teilzeit in festen Wochentagen oder einem unregelmäßigen Rhythmus organisiert ist, solange die durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche bekannt sind.
Im Mutterschutz bleibt der Urlaubsanspruch in voller Höhe bestehen: Die Schutzfristen zählen vollständig als Beschäftigungszeit (§ 24 Abs. 2 MuSchG). Urlaub, der wegen Mutterschutz, oder einer sich anschließenden Elternzeit, im laufenden oder folgenden Kalenderjahr nicht genommen werden konnte, verfällt nicht zum sonst üblichen Stichtag. Er kann nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz noch genommen werden, ohne die übliche zeitliche Begrenzung.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch mit dem Taschenrechner, Resturlaub in einer Excel-Tabelle, Sonderfälle wie Elternzeit oder Mutterschutz im Kopf behalten: Das kostet Zeit und führt zu Fehlern. Kenjo berechnet Urlaubsansprüche automatisch, inklusive Sonderfällen.
Du legst die Urlaubsregeln einmal fest, Kenjo berechnet den Anspruch für jeden Mitarbeiter automatisch, auch bei Teilzeit, Elternzeit oder Mutterschutz. Anträge stellt Dein Team direkt in der App, Du genehmigst mit einem Klick. Abwesenheiten sind sofort im Dienstplan sichtbar, und die vorbereitende Lohnabrechnung übernimmt die Daten direkt daraus.
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